Kreisverband Wittenberg e.V.
Ansprechpartner: Frau Schröder
Anzahl der betrieblichen Ersthelfer
In der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer konkret geregelt:
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer
Die Anzahl der Ersthelfer geht von anwesenden Versicherten aus, d.h. auch bei Schichtbetrieb müssen die erforderlichen Ersthelfer anwesend sein. Diese Regelung gilt ebenso während der Urlaubszeit. Deshalb muss die Zahl der Ersthelfer in einem Unternehmen mit Sicherheit größer sein als die Zahl, die sich allein durch die rechnerische Ermittlung aus der Gesamtbelegschaft ergibt.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt in einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Ersthelfer müssen spätestens alle zwei Jahre durch ein Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) fortgebildet werden. Wird dieser Rhythmus nicht eingehalten, verfällt die Anerkennung zum betrieblichen Ersthelfer.
Gebühren:
Die Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Stelle im Anschluss an den Lehrgang direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab, so dass für den Betrieb bzw. für die Lehrgangsteilnehmer selbst keine darüber hinaus gehenden Gebühren entstehen.
Bitte beachten:
Bitte beachten Sie diese Neuregelungen vor der Anmeldung eines Kurses Erste Hilfe Ausbildung (BG) in unserem Portal.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, so rufen Sie uns bitte an, oder schreiben uns eine E-Mail.
Weitere Informationen zur Durchführung und Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wichtige Hinweise:
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung via E-Mail, sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Damit erhalten Sie auch Ihr Anmeldeformular (gilt nicht für BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie UK Sachsen-Anhalt für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen). Bitte bringen Sie dieses im Original und vollständig ausgefüllt (Firmenstempel, Angaben zur Berufsgenossenschaft, Unterschriften) zum Lehrgang mit! Nur so ist eine Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft möglich.
Fehlt der BG-Schein, erhält der Teilnehmer keine Teilnahmebestätigung
» Bitte beachten Sie bei der Anmeldung unsere AGB's «
Bei Nichterscheinen stellen wir die Kursgebühr in Rechnung.